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   BGH, 30.03.1955 - 6 StR 4/55   

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https://dejure.org/1955,5474
BGH, 30.03.1955 - 6 StR 4/55 (https://dejure.org/1955,5474)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1955 - 6 StR 4/55 (https://dejure.org/1955,5474)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1955 - 6 StR 4/55 (https://dejure.org/1955,5474)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.1954 - 6 StR 67/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1955 - 6 StR 4/55
    Dass eine solche rechtlich möglich ist, hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen (so in den Urteilen 6 StR 67/54 vom 21. Juli 1954, 6 StR 68/54 und 6 StR 95/54, beide vom 6. Oktober 1954).
  • BGH, 06.10.1954 - 6 StR 68/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1955 - 6 StR 4/55
    Dass eine solche rechtlich möglich ist, hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen (so in den Urteilen 6 StR 67/54 vom 21. Juli 1954, 6 StR 68/54 und 6 StR 95/54, beide vom 6. Oktober 1954).
  • BGH, 06.10.1954 - 6 StR 95/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1955 - 6 StR 4/55
    Dass eine solche rechtlich möglich ist, hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen (so in den Urteilen 6 StR 67/54 vom 21. Juli 1954, 6 StR 68/54 und 6 StR 95/54, beide vom 6. Oktober 1954).
  • BGH, 15.12.1954 - 6 StR 300/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1955 - 6 StR 4/55
    Allerdings muss die Hilfe den Tätern im Sinne des § 128 StGB, also den Mitgliedern, Stiftern oder Vorstehern, nicht der Verbindung als solcher geleistet werden (Urteil des erkennenden Senats 6 StR 300/54 vom 15. Dezember 1954); in der Unterstützung der Bestrebungen der FDJ wird aber regelmässig eine Beihilfe zugunsten ihrer Führer, also der Vorsteher, zu erblicken sein, überdies hat der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts die Druckschriften im Auftrag einer bestimmten Person abholen wollen, und es liegt daher insoweit die Annahme nahe, dass er durch sein Tun dieser Person in ihrer strafbaren Teilnahme an der Verbindung Hilfe gewähren wollte.
  • BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59

    Entzug des Pflichtteils wegen tätlicher Angriffe gegenüber dem Erblasser -

    Richtig ist allerdings, dass eine einmalige Betätigung eine Mitgliedschaft noch nicht begründet (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955).

    Beihilfe leistet, wer einen Täter im Sinne des § 128 StGB in seiner Betätigung unterstützt (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955, 6 StR 56/55 vom 5. Oktober 1955).

  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 56/55

    Rechtsmittel

    "Teilnahme" im Sinne des § 128 StGB ist nicht gleichbedeutend mit förmlicher Mitgliedschaft; eine solche ist weder erforderlich noch genügende Vielmehr nimmt als Mitglied an einer Geheimverbindung derjenige teil, der seinen Willen dem der Verbindung unterordnet und in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955).

    Eine Unterstützung der Vorsteher wird regelmässig in der Förderung der Bestrebungen der Geheimverbindung zu erblicken sein (BGH 6 StR 2/55 und 6 StR 4/55, beide vom 30. März 1955).

  • BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche

    In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß eine förmliche Mitgliedschaft weder erforderlich noch genügend ist (vgl. Urteile vom 30. März 1955 - 6 StR 4/55, vom 5. Oktober 1955 - 6 StR 56/55, vom 7. März 1956 - 6 StR 92/55, vom 8. Dezember 1958 - 3 StR 31/58 , vom 5. Juli 1961 - 3 StR 17/61 , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63).
  • BGH, 30.03.1960 - 3 StR 7/60

    Einordnung des Weiterbestehens der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als

    Als Mitglied nimmt derjenige an der Verbindung teil, der seinen Willen der Verbindung unterordnet und in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955).
  • BGH, 26.09.1956 - 6 StR 74/56

    Rechtsmittel

    Als Mitglied an einer Verbindung nimmt derjenige teil, der seinen Willen dem der Verbindung unterordnet und in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig ist (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955).
  • BGH, 25.01.1956 - 6 StR 100/55

    Rechtsmittel

    Vielmehr nimmt als Mitglied an einer Geheimverbindung derjenige teil, der seinen Willen dem der Verbindung unterordnet und in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955).
  • BGH, 21.12.1955 - 6 StR 64/55

    Rechtsmittel

    Schließlich setzt auch § 128 StGB keine förmliche Mitgliedschaft voraus: vielmehr nimmt als Mitglied an einer Geheimverbindung derjenige teil, der seinen Willen dem der Verbindung unterordnet und in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955 und 6 StR 56/55 vom 5. Oktober 1955).
  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Eine Unterstützung der Vorsteher wird regelmässig in der Förderung der Bestrebungen der Geheimverbindung liegen (BGH 6 StR 2/55 und 6 StR 4/55, beide vom 30. März 1955; BGH 6 StR 56/55 vom 5. Oktober 1955).
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